Aufklärung · Rechtslage

Wer darf Botox® und Hyaluron spritzen?

Faltenbehandlungen werden inzwischen an vielen Stellen angeboten, und die Preisunterschiede sind erheblich. Was dabei selten dabei steht: Wer eine solche Behandlung durchführen darf, ist in Deutschland gesetzlich geregelt. Diese Seite erklärt die Rechtslage sachlich – damit Sie wissen, wonach Sie fragen können.

Botulinumtoxin Typ A, im allgemeinen Sprachgebrauch als Botox® bekannt, ist ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel. Jede Injektion – ob Botulinumtoxin oder Hyaluronsäure – ist zudem Ausübung der Heilkunde. Aus diesen beiden Punkten ergibt sich alles Weitere.

Wer darf was? Ein Überblick

  • Ärztinnen und Ärzte (approbiert)
    Zulässig
    Dürfen Botulinumtoxin verschreiben und injizieren sowie Filler anwenden. Die Approbation ist die rechtliche Grundlage, die fachliche Eignung kommt über Weiterbildung und Erfahrung dazu.
  • Zahnärztinnen und Zahnärzte
    Nur eingeschränkt
    Dürfen im Rahmen ihres zahnärztlichen Behandlungsspektrums tätig werden, etwa im Mund- und Kieferbereich. Für rein ästhetische Behandlungen darüber hinaus gilt das nicht.
  • Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker
    Nicht zulässig
    Dürfen Botulinumtoxin nicht anwenden. Es ist ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel, und dessen eigenverantwortliche Anwendung ist von der Heilpraktikererlaubnis nicht gedeckt. Gerichte haben das mehrfach bestätigt, unter anderem mit einer Bewährungsstrafe vor dem Landgericht Bochum.
  • Kosmetikerinnen und Kosmetiker
    Nicht zulässig
    Dürfen weder Botulinumtoxin noch Filler injizieren. Jede Injektion gilt als Ausübung der Heilkunde und ist ohne entsprechende Erlaubnis strafbar – unabhängig davon, wie die Behandlung im Studio genannt wird.

Stand: August 2026. Die Darstellung gibt die Rechtslage in Deutschland wieder und ersetzt keine Rechtsberatung.

Warum das Gesetz hier so genau ist

Eine Faltenbehandlung wirkt unspektakulär: ein kurzer Termin, eine feine Nadel, kaum Ausfallzeit. Der Eingriff selbst ist jedoch einer. Im Gesicht verlaufen Nerven und Gefäße auf engem Raum, und die Injektionstiefe entscheidet über das Ergebnis ebenso wie über mögliche Komplikationen.

Deshalb knüpft das Gesetz die Anwendung an eine medizinische Ausbildung: Es braucht anatomische Kenntnisse, eine saubere Indikationsstellung – also die Beurteilung, ob eine Behandlung überhaupt sinnvoll und vertretbar ist – und die Fähigkeit, Komplikationen zu erkennen und zu behandeln. Bei Botulinumtoxin kommt hinzu, dass es sich um ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel handelt, dessen Anwendung Ärztinnen und Ärzten vorbehalten ist.

Das ist keine theoretische Frage. Gerichte haben wiederholt entschieden, dass Injektionen mit Botulinumtoxin außerhalb der ärztlichen Befugnis strafbar sind; das Landgericht Bochum verhängte in einem solchen Fall eine Bewährungsstrafe gegen einen Heilpraktiker.

Fünf Fragen, die Sie überall stellen dürfen

Sie müssen die Rechtslage nicht auswendig können. Es genügt, vor einer Behandlung nachzufragen – seriöse Anbieter beantworten das ohne Zögern:

  1. Wer führt die Injektion durch – und mit welcher Qualifikation?
    Lassen Sie sich sagen, wer tatsächlich die Nadel führt, nicht nur, wer die Praxis leitet. Bei Botulinumtoxin muss das eine Ärztin oder ein Arzt sein.
  2. Gibt es ein Aufklärungsgespräch vor der Behandlung?
    Eine ärztliche Aufklärung über Wirkung, Risiken und Alternativen gehört rechtlich dazu und findet vor der Behandlung statt, nicht zwischen Tür und Angel.
  3. Welches Präparat wird verwendet, und ist es in Deutschland zugelassen?
    Sie haben Anspruch auf diese Auskunft. Über das Internet bezogene oder nicht zugelassene Präparate sind ein ernstes Warnsignal.
  4. Was passiert, wenn etwas nicht wie geplant verläuft?
    Fragen Sie konkret nach dem Vorgehen bei Komplikationen. In einer Arztpraxis gehören Notfallmanagement und Nachsorge zum Standard.
  5. Werden Vorerkrankungen und Medikamente erfragt?
    Bestimmte Erkrankungen und Wirkstoffe sprechen gegen eine Behandlung. Wer danach nicht fragt, kann das Risiko nicht einschätzen.

Wenn eine dieser Fragen ausweichend beantwortet wird, ist das ein guter Grund, sich Bedenkzeit zu nehmen. Eine ästhetische Behandlung ist nie eilig.

Wie wir in Hamburg-Harburg damit umgehen

In unserer Praxis führt Estelle Behn-Puemi, Fachärztin für Anästhesiologie und Notfallmedizin, jede Injektion persönlich durch. Es gibt keine Delegation an nichtärztliches Personal, und jede Behandlung beginnt mit einem Gespräch, in dem wir auch besprechen, wann wir von etwas abraten. Das kommt vor und gehört aus unserer Sicht dazu.

Zur Einordnung der Qualifikation: Ärztekammer Hamburg, Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGAI), Deutsche Gesellschaft für ästhetische Botulinum- und Fillertherapie (DGBT), Deutsch-Kamerunisches Forum für Medizinwissenschaften. Den vollständigen Werdegang finden Sie auf der Seite Über uns.

Ehrlich gesagt: Ein Kosmetikstudio kann bei vielen Anwendungen sehr gute Arbeit leisten – bei Hautpflege, Reinigung oder apparativer Kosmetik. Es geht hier nicht darum, ein Berufsbild abzuwerten, sondern um eine klare Grenze, die das Gesetz zieht: Sobald eine Nadel injiziert wird, ist es eine ärztliche Behandlung.

Häufige Fragen

Darf eine Kosmetikerin Botulinumtoxin spritzen?

Nein. Botulinumtoxin ist ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel, und jede Injektion gilt als Ausübung der Heilkunde. Beides ist Kosmetikerinnen und Kosmetikern nicht erlaubt. Daran ändert auch eine Fortbildung oder ein Zertifikat nichts.

Darf ein Heilpraktiker Botulinumtoxin oder Filler spritzen?

Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker dürfen Botulinumtoxin nicht anwenden, weil die eigenverantwortliche Anwendung verschreibungspflichtiger Arzneimittel nicht von ihrer Erlaubnis gedeckt ist. Bei Hyaluron-Fillern wird die Rechtslage differenzierter beurteilt; die sichere Variante ist in beiden Fällen die ärztliche Behandlung.

Warum ist das überhaupt geregelt – es ist doch nur eine Spritze?

Eine Injektion greift in den Körper ein. Sie setzt Kenntnisse der Gesichtsanatomie voraus, insbesondere zum Verlauf von Nerven und Gefäßen, dazu eine korrekte Indikationsstellung und die Fähigkeit, Komplikationen zu erkennen und zu behandeln. Genau deshalb ist die Anwendung an eine medizinische Ausbildung gebunden.

Woran erkenne ich eine ärztlich geführte Praxis?

Im Impressum stehen Berufsbezeichnung, zuständige Ärztekammer und die Stelle, die die Approbation erteilt hat. Vor der Behandlung findet ein ärztliches Aufklärungsgespräch statt. Und Sie erfahren auf Nachfrage, welches Präparat verwendet wird.

Wer behandelt bei L'ÊTRE BELLE?

Alle Injektionen führt Estelle Behn-Puemi, Fachärztin für Anästhesiologie und Notfallmedizin, persönlich durch. Sie ist Mitglied der Ärztekammer Hamburg und der Deutschen Gesellschaft für ästhetische Botulinum- und Fillertherapie (DGBT). Eine Delegation der Injektion an nichtärztliches Personal findet in unserer Praxis nicht statt.

Hinweis: Diese Seite informiert über die rechtlichen Rahmenbedingungen ästhetischer Injektionsbehandlungen in Deutschland. Sie stellt keine Rechtsberatung dar und ersetzt kein ärztliches Aufklärungsgespräch. Stand: August 2026.